Fragen und Antworten

  1. Welche Stoffe geben Anlass zur nachgehenden Vorsorge? Welche Stoffe sind zu melden?

    Gefahrstoffe der Kategorie 1A oder 1B (GHS), die als krebserzeugend eingestuft sind bzw. keimzellmutagen der Kategorie M1 oder M2, geben Anlass für eine Meldung an ODIN und Veranlassung der nachgehenden Vorsorge. Personen, die gegenüber asbestfaserhaltigen und/oder keramikfaserhaltigen Stäuben exponiert waren, werden an die GVS (siehe „nützliche Links“) gemeldet.

  2. Wie wird gemeldet?

    Für Meldungen können Sie das DGUV-Meldeportal nutzen.

  3. Wo/wie finde ich einen Gefahrstoff?

    Siehe hierzu unter GEFAHRSTOFFE.

  4. Ich habe bereits bei Aufnahme in die ODIN-Vorsorge meine Einwilligungserklärung abgegeben, warum muss ich jetzt vor jeder Vorsorge immer eine Einwilligung abgeben?

    Bei jedem Auftrag zur Durchführung einer Vorsorge werden mit dem Arzt Daten ausgetauscht; hierzu ist Ihr Einverständnis notwendig.

  5. Muss ich als ehemaliger Mitarbeiter an der nachgehenden Vorsorge teilnehmen? Ist die Vorsorge eine Verpflichtung?

    Die nachgehende Vorsorge dient nach dem Ausscheiden aus einer Tätigkeit mit krebserzeugenden Gefahrstoffen Ihrer eigenen Gesundheit und ist eine freiwillige Maßnahme.

  6. Wo muss ich mich melden, wenn ich den Vorsorgetermin nicht wahrnehmen kann?

    Rufen Sie bitte direkt in der Praxis des beauftragenden Arztes an und bitten um eine Terminverschiebung.

  7. Warum werde ich immer wieder eingeladen, obwohl ich erklärt habe, dass ich keine weiteren Untersuchungen mehr wünsche?

    Nach der Verordnungslage sind wir verpflichtet, das Angebot einer Vorsorge immer wieder anzubieten.