Geschichte der nachgehenden Vorsorge

Die Forderungen des "Berufskrebsübereinkommens" sind in der Bundesrepublik Deutschland mit Gesetz vom 13. Mai 1976 sowie durch die Gefahrstoffverordnung und Unfallverhütungsvorschriften umgesetzt worden. Erstmals mit der UVV "Arbeitsmedizinische Vorsorge" vom 1. Oktober 1984 wurde Artikel 3 des Berufskrebsübereinkommens mit seiner Forderung nach Einführung eines geeigneten Aufzeichnungssystems erfüllt. Außerdem wurde Artikel 5 entsprochen, nach dem sicherzustellen ist, dass sich Arbeitnehmer auch nach Ausscheiden aus einer Tätigkeit mit krebserzeugenden Gefahrstoffen oder Einwirkungen arbeitsmedizinischen Vorsorgen unterziehen können.

Die Unfallversicherungsträger haben für Tätigkeiten mit Exposition gegenüber krebserzeugenden und keimzellmutagenen Gefahrstoffen und für beruflich strahlenexponierte Personen zentrale Dienste eingerichtet, die sicherstellen, dass Beschäftigten und ehemals Beschäftigten auch nach dem Ausscheiden aus einer solchen Tätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten wird.

Wichtige Daten im Überblick

  • 1987 Gründung und Errichtung von ODIN als Gemeinschaftsprojekt der gesetzlichen Unfallversicherungsträger bei der BG Chemie in Heidelberg
  • 01.10.1987 auf Grundlage der BGV A4 organisiert ODIN nachgehende Vorsorge im Auftrag der UV-Träger.
  • 23.12.2004 auf Grundlage der GefStoffV (Gefahrstoffverordnung) und
    18.12.2008 auf Grundlage der ArbMedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge) organisiert ODIN nachgehende Vorsorge im Auftrag der UV-Träger.