Informationen für Arbeitnehmende

Nach einem internationalen Übereinkommen und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist sicherzustellen, dass Arbeitnehmende auch nach einer Tätigkeit mit krebserzeugenden Gefahrstoffen unter bestimmten Voraussetzungen nachgehende arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten wird.

Diesen Service der sogenannten nachgehenden Vorsorge haben die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen und hierfür den

Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen (ODIN)

geschaffen und mit der Organisation der nachgehenden Vorsorge beauftragt. Die Berufs­genossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie hat diese Aufgabe übernommen und ODIN bei ihrer Hauptverwaltung in Heidelberg eingerichtet.

Sofern Sie zu dem betroffenen Personenkreis gehören und Sie hierfür Ihre Einwilligung geben, werden Sie Ihre Arbeitgebenden, bei ODIN anmelden. Selbstverständlich erhalten Sie über ihre Anmeldung bei ODIN eine schriftliche Information.

Solange Sie in Ihrem Unternehmen bleiben, werden von dort die erforderlichen Vorsorgen veranlasst und zwar auch dann, wenn Sie in einen anderen Betriebsbereich wechseln oder sich die Kriterien Ihres Arbeitsplatzes hinsichtlich Ihrer Tätigkeit geändert haben.

Wenn Sie aber das Unternehmen verlassen und uns dies von Ihren Arbeitgebenden gemeldet worden ist, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen - wenn die Voraussetzungen erfüllt sind - nachgehende Vorsorge anbieten. Wir empfehlen, hiervon Gebrauch zu machen, zumal weder Ihnen noch Ihrer Krankenkasse dadurch Kosten entstehen.

Wie die Ihnen bekannten ärztlichen Vorsorgen durch Ihre Arbeitgebenden während der Beschäftigung, dienen auch die nachgehenden Vorsorgen durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger der speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorge, nun auch über das Berufsleben hinaus.